Leistungen für Wohnungseigentümer

Im Großen und Ganzen gibt das Wohnungseigentumsgesetz genau wieder, welche Pflichten ein Verwalter zu erfüllen hat.

  1.  Wahrung der Gemeinschaftsinteressen der Wohnungseigentümergemeinschaft (auch: Behördenkontakt)
  2. Legung einer richtigen Betriebs- und Heizkostenabrechnung unter Einbeziehung des Wohnungseigentumsvertrages  bis spätestens 30.6. des Folgejahres.
  3. Erstellung einer jährlichen Vorausschau über geplante und notwendige Erhaltungsarbeiten samt prognostizierter Kosten
  4. Kontrolle der Zahlungen der Eigentümer, ggf. Einmahnung bei Säumnis und nötigenfalls Einbringung einer Klage.
  5. Einholung von mind. drei Angeboten für Verbesserungsarbeiten und über die laufende Instandhaltung hinausgehende Arbeiten
  6. Abhalten von Eigentümerversammlungen und zeitnaher Übermittlung des erstellten von Protokolles
  7. Durchführung von Beschlüssen Regelmäßige, selbständige Begehung der Liegenschaft 
  8. Abschließen von Wartungs- und Serviceverträgen 


Darüber hinaus

  1. Erhebung von Sanierungsbedarf
  1. Ausarbeiten von Konzepten
  2. Einholung von Finanzierungsangeboten und Fördermöglichkeiten
  3. Arbeitspaket gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft besprechen und festlegen
  4. Behebung von Schäden und Mängel umgehend in die Wege leiten
  5. gute Zusammenarbeit mit den Eigentümern
 
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