Leistungen für Wohnungseigentümer
Im Großen und Ganzen gibt das Wohnungseigentumsgesetz genau wieder, welche Pflichten ein Verwalter zu erfüllen hat.
- Wahrung der Gemeinschaftsinteressen der Wohnungseigentümergemeinschaft (auch: Behördenkontakt)
- Legung einer richtigen Betriebs- und Heizkostenabrechnung unter Einbeziehung des Wohnungseigentumsvertrages bis spätestens 30.6. des Folgejahres.
- Erstellung einer jährlichen Vorausschau über geplante und notwendige Erhaltungsarbeiten samt prognostizierter Kosten
- Kontrolle der Zahlungen der Eigentümer, ggf. Einmahnung bei Säumnis und nötigenfalls Einbringung einer Klage.
- Einholung von mind. drei Angeboten für Verbesserungsarbeiten und über die laufende Instandhaltung hinausgehende Arbeiten
- Abhalten von Eigentümerversammlungen und zeitnaher Übermittlung des erstellten von Protokolles
- Durchführung von Beschlüssen Regelmäßige, selbständige Begehung der Liegenschaft
- Abschließen von Wartungs- und Serviceverträgen
Darüber hinaus
- Erhebung von Sanierungsbedarf
- Ausarbeiten von Konzepten
- Einholung von Finanzierungsangeboten und Fördermöglichkeiten
- Arbeitspaket gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft besprechen und festlegen
- Behebung von Schäden und Mängel umgehend in die Wege leiten
- gute Zusammenarbeit mit den Eigentümern